Verkehrsrecht
Mit Sicherheit gut beraten.Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist das Verkehrsrecht.
Das
Verkehrsrecht ist kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet,
sondern umfasst Rechtsfragen aus den Bereichen des
Zivilrechts,
des
öffentliches Rechts und des Straf- bzw. Ordnungswidrigkeiten-
rechts. Aber auch Apsekte des Versicherungsrechts spielen bei der
Regulierung von Verkehrsunfällen eine wichtige Rolle.
Bitte beachten Sie, daß die nachstehenden Erläuterungen und Hinweise eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Jeder Einzelfall ist, wenn auch nur in Nuancen, anders gelagert.
Bitte beachten Sie, daß die nachstehenden Erläuterungen und Hinweise eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Jeder Einzelfall ist, wenn auch nur in Nuancen, anders gelagert.
Das Verkehrsstrafrecht regelt Straftaten, die im Straßenverkehr begangen wurden.
Dazu gehört etwa
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
- Trunkenheit / Betäubungsmittel am Steuer, § 316 StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB
- Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
- Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), § 142 StGB
Wichtig:
Machen Sie von Ihrem
Schweigerecht Gebrauch.
Äußern
Sie sich gegenüber der
Polizei nicht zum Tatvorwurf !
Kontaktieren
Sie
möglichst umgehend Ihren Rechtsanwalt, der
das weitere Vorgehen nach Akteneinsicht mit Ihnen bespricht.
das weitere Vorgehen nach Akteneinsicht mit Ihnen bespricht.
Wir prüfen zunächst, ob eine solche Straftat begangen wurde und prüfen dann Fragen im Zusammenhang mit einer vorläufigen oder endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer eventuellen Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Je nach Vorfall im Straßenverkehr wird ein Strafverfahren oder nur ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Eine Ordnungswidrigkeit liegt etwa vor bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß. Im Bußgeldkatalog ist geregelt, welche Ordnungs- widrigkeit wie geahndet wird, zum Beispiel mit Punkten im Verkehrsregister in Flensburg oder mit einem Fahrverbot.
Wir prüfen den Sachverhalt durch Anforderung der Akte und versuchen, nach Möglichkeit ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zu verhindern. Sollte Ihnen eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder ein Rotlichtverstoß mit einer Rot-
phase von mehr als 1 Sekunde vorgeworfen werden, sollten Sie sich unbedingt von einem
Anwalt beraten und vertreten lassen.
Das Abschleppen eines Fahrzeuges, die Anordnung eines Fahrtenbuchs oder der Entzug und die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis sind im sog. Verkehrsverwaltungsrecht geregelt.
Auch wenn von Ihnen fachärtztliches Gutachten oder eine sog. medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gefordert wird, sollten sie den Rat eines Rechtsanwalts hinzuziehen, um Ihre Rechte zu wahren.
Wenn Sie als Verursacher oder Betroffener eines Verkehrsunfalls betroffen sind, sind auch regelmäßig Fragen des Schadensersatzes oder Schmerzensgeldes von Bedeutung.
- Reparaturkosten
- Mietfahrzeug und Sachverständigen-Kosten
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten
- Ersatz des sog. Haushaltsführungsschadens
Da hier oftmals Haftpflichtversicherungen mit im Spiel sind, spielen auch versicherungsrechtliche Aspekte eine Rolle.
Wenn es zum Beispiel bei einer Verkehrsstraftat wie Fahren unter Alkohol oder Drogeneinfluß zu einem Verkehrsunfall kommt, sind auch versicherungsvertragliche Fragen zu klären.
So kündigen viele Versicherungen den Versicherungsvertrag mit der Folge, daß Sie den zunächst von der Versicherung bezahlten Schaden an diese erstatten müssen.
Auch hier helfen wir Ihnen, die Einhaltung bestimmter Fristen und Formalien zu beachten und weitere Forderungen abzuwehren.
Die zuverlässige Kenntnis Ihrer eigenen Rechte schafft Sicherheit und stärkt Ihre Verhandlungs- und Rechtsposition. So sparen Sie am Ende Geld und Nerven.
Als Ihre Anwälte dienen wir nur Ihren Interessen. Gemeinsam setzen wir Ihre berechtigten Ansprüche durch und wehren unberechtigte Ansprüche ab.