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Mietrecht

Ihr gutes Recht.


 
    Wir vertreten Mieter und Vermieter von Wohnraum in allen                 mietrechtlichen Angelegenheiten.
    Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ist die Übernahme         der Anwaltskosten für mietrechtliche Beratungen und die                     Vertretung in der Regel gemäß § 29 ARB gewährleistet.

    Wir stellen für Sie eine Deckungsanfrage bei der Versicherung, so daß Sie rasch und         unkompliziert Kostensicherheit haben.


Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und umfasst die Wohnraummiete und die Gewerberaummiete.

Warum vorab informieren ?

Schon vor Abschluß des eigentlichen Mietvertrages können Fragen auftauchen zu


Auch während des Mietverhältnisses können sich Unklarheiten ergeben:
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Und auch nach Ende des Mietverhältnisses gibt es Handlungsbedarf:



Gerne beraten wir Sie vor (aber auch nach) Abschluß eines Mietvertrages über
dessen Inhalt und die darin festgelegten Rechte und Pflichten.
Die zuverlässige Kenntnis Ihrer eigenen Rechte schafft Sicherheit und stärkt Ihre Verhandlungsposition. So sparen Sie am Ende Geld, Zeit und Nerven.

Gemeinsam setzen wir Ihre Ansprüche durch und schützen Ihre Rechte.


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