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Rechtsschutzversicherung

Was ist versichert ?



Sie sind rechtsschutzversichert ? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise und Informationen.


Hinweise

Der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts besteht immer nur gegenüber dem Mandanten als Auftraggeber und Vertragspartner des Beratungsvertrages.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese aber im laut Versicherungsvertrag vereinbarten Umfang die Kosten Ihres Rechtsanwalts.

In diesem Fall erteilt die Versicherung auf Anfrage eine sogenannte "Deckungszusage", mit der Ihnen eine Kostenübernahme  bzw. Kostenerstattung zugesagt wird.
In der Regel rechnet der Anwalt dann direkt mit der Versicherung ab, so daß Sie nicht in Vorleistung zu treten brauchen. 

 
Welche Angelegenheiten übernimmt die Rechtsschutzversicherung ?

Der Versicherungsumfang ergibt sich immer aus dem Versicherungsvertragzwischen Ihnen und der Versicherung, wobei den (einschränkenden) Regelungen in den "Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen" (ARB), eine Art Allgemeine Geschäftsbedingungen der Versicherung, in der Regel eine besondere Bedeutung zukommt.

Viele Versicherer verwenden die Muster-ARB des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), die Sie hier abrufen können (dort als pdf unter Formulare auf der rechten Seite).

Die Versicherung kann aber auch abweichende ARB verwenden; im Einzelfall ist zu prüfen, was in den ARB Ihrer Versicherung geregelt ist.

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Keine Deckungszuage geben die Versicherer regelmäßig in folgenden Fällen:


Wenn Sie also genehmigungspflichtige Auf- oder Umbauten vornehmen, sind daraus resultierende Streitigkeiten etwa mit Handwerkern oder anderen Beteiligten nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt.

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Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer 

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherung sind auch Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer geregelt.

Neben der pünktlichen Zahlung der Versicherungsbeiträge gehört dazu im Schadensfalle eine ausführliche und wahrheitsgemäße Sachverhaltsschilderung bei der Versicherung.
Zur Erlangung der Deckungszusage müssen also alle wesentlichen Tatsachen und auch Belege, wie etwa Schreiben, Verträge etc. mitgeteilt werden, damit die Versicherung den Eintritt eines Versicherungsfalls prüfen kann. 

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