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Unfallregulierung & Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Wir nehmen das in die Hand:



Sachschäden

Viele Haftpflichtversicherungen bieten dem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall an, die Regulierung des Unfalls „schnell und unbürokratisch“ zu übernehmen.

So wird etwa häufig angeboten,  das beschädigte Fahrzeug abholen und von einem Sachverständigen begutachten zu lassen, wofür dem 
Geschädigten keine Mühen oder Kosten entstünden, weil die Versicherung alles übernehme. 

Zum Teil wird sogar vor der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts abgeraten, weil sich hier- durch die Regulierung verzögern würde und der Geschädigte einen höheren Arbeitsaufwand habe.

Auf solche Angebote oder Aussagen sollten Sie sich nicht einlassen.

Zum einen haben Sie nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich das Recht, einen eigenen Sachverständigen nach Ihrer Wahl zu beauftragen und zum anderen ist zu beachten, daß die von der Versicherung beauftragten Gutachter häufig zu „versicherungsfreundlichen“ Ergebnissen kommen, etwa indem ein überhöhter Restwert des beschädigten Fahrzeugs oder / und ein zu niedrig angesetzter Wiederbeschaffungswert ermittelt wird, wodurch im Endeffekt zweierlei erreicht wird: die Versicherung muß weniger zahlen und, was für Sie noch wichtiger ist, Ihre Schäden werden womöglich nicht angemessen ersetzt.
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Auch die Behauptung, es entstünde Ihnen bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts ein höherer bürokratischer Aufwand, ist unrichtig.

Vielmehr übernimmt Ihr Rechtsanwalt die gesamte Regulierung für Sie. 
Hierzu gehört neben der eventuell noch nötigen nachträglichen Sicherung von Beweisen die Ermittlung und Bezifferung aller in Betracht kommender Schadenspositionen und schließlich der gesamte Schriftverkehr mit allen Beteiligten (Polizei, Staatsanwaltschaft, Versicherern, Gutachter, Ärzten). 

Darüber hinaus hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt beim Ausfüllen von Formularen und achtet darauf, daß Sie darin keine Angaben machen, die möglicherweise mißverständlich sind und Ihnen später zum Nachteil ausgelegt werden könnten, wie z. B.: „ ... ich hatte Vorfahrt und mußte auf den Verkehr von links nicht achten ...“.
Sie müssen immer auf den Verkehr achten, siehe § 1 Straßenverkehrsordnung.Zurück nach oben


Zudem haben Sie im Gegenteil einen Zeitvorteil und Wissensvorteil, wenn ein Rechtsanwalt für Sie direkt Akteneinsicht nimmt und hier nicht der Umweg über die Versicherung (und gegebenenfalls deren Anwälte) beschritten wird.


Bedenken Sie: Die Versicherung ist darauf bedacht, ihre Kosten niedrig zu halten.
Dies erreicht sie unter anderem bereits dadurch, daß Sie auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts verzichten, weil die Kosten für den Rechtsanwalt als Teil des Schadens gelten und regelmäßig von der Versicherung getragen werden müssen.

Hinzu kommt, daß Sie nicht erwarten dürfen, daß die Versicherung Sie auf alle Ihre möglichen Ansprüche hinweist. So kann es passieren, daß einzelne Schadenspositionen quasi „unter den Tisch fallen“ oder berechtigte Anspruchspositionen mit zweifelhaften Begründungen gekürzt werden.

Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen bei der Identifizierung und Bezifferung der einzelnen Schadenspositionen:

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Personenschäden

Im Fall von Personenschäden - das bedeutet also bei sicht- aber auch zunächst nicht sichtbaren Verletzungen - ist es besonders wichtig, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
So ist sicherzustellen, daß möglichst bald nach dem Unfall die Beweise gesichert, also eine gebenenfalls auch fachmedizinische Begutachtung vorgenommen wird, so daß Symptome und Beschwerden zuverlässig dokumentiert werden und von Vorerkrankungen abgegrenzt werden.
Gerade letzteres wird von Versicherung häufig als Begründung für Leistungskürzungen oder gar die Versagung jeglicher Ersatzleistungen insbesondere bei Spät- und Folgeschäden herangezogen.

Aber auch bei der Bezifferung 
helfen wir Ihnen.