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Gerichtskosten- und Kostenrisikorechner


Mit dem Rechner können Sie sich einen Überblick über die Gerichtskosten und das voraussichtliche Kostenrisiko eines "Standardfalls" verschaffen.


Geben Sie bitte den Streitwert an:



Beachten Sie bitte:

Die Kosten können sich erhöhen, z.B. durch Reisekosten des Anwalts, durch Hinzuziehung weiterer Anwälte, durch mehr als einen Auftraggeber auf der Kläger- oder Beklagtenseite, durch vorgerichtliche Tätigkeiten usw.


Hinweise / Eingaben


Streitwert:

Der Wert des Gegenstandes, um den prozessiert wird. Bitte in Euro eingeben, ggf. mit Dezimalkomma.


Ergebnis:

Geben Sie hier den Betrag ein, den Sie als Ergebnis erwarten (teilweises Obsiegen bzw. Unterliegen), oder etwa den beabsichtigten Vergleichsbetrag.
Das Programm errechnet dann auch die Kostenquote und die Beträge, die auf Kläger und Beklagten entfallen.
Wenn Sie hier nichts oder 0 eingeben, werden die Kosten berechnet, die beim vollständigen Unterliegen des Klägers entstehen.


Beweisauslagen:

Geben Sie hier die zusätzlichen Kosten einer etwaigen Beweisaufnahme ein, z.B. Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten.


Kläger hat Anwalt / Beklagter hat Anwalt:

Markieren Sie hier bitte, ob bei der Kostenberechnung kein Anwalt, ein Anwalt oder zwei Anwälte berücksichtigt werden sollen.


Einigung:

Wenn Sie dieses Feld markieren, werden die Kosten berechnet, die bei einer Einigung (Vergleich) entstehen.
Die Anwaltskosten werden um  die Einigungsgebühr erhöht und bei den Gerichtskosten wird die ermäßigte Gebühr angesetzt.
Wenn das Feld nicht markiert ist, werden die Kosten berechnet, die bei einem streitigen Urteil entstehen.


Berufung:

Wenn dieses Feld markiert ist, werden die Kosten eines Berufungsverfahrens berechnet.

Kostenrisikorechner: mit freundlicher Unterstützung von jurfree.dimbeck.de

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