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Beratung

Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren, und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. (Mahatma Ghandi)


Sie entscheiden, wie Sie beraten werden wollen:
Telefonisch, per E-Mail oder nach Terminvereinbarung auch persönlich.
Wir sind für Sie da.
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Die Erstberatung für 59,99 €
Für 59,99 Euro (inklusive MwSt.) prüfen wir Ihre Ansprüche und die Rechtslage bzw. die Erfolgsaussichten und informieren Sie über das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung.

So haben Sie Sicherheit für einen geringen Einsatz.

Die Erstberatung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei der zeitliche Umfang in
der Regel bis zu rund einer Stunde beträgt.

Um Ihr Anliegen sachgerecht beurteilen zu können, ist es hilfreich, wenn die relevanten Unterlagen vorliegen, gegebenfalls in Kopie oder vorab per E-Mail oder Telefax.


Und die Gebühren darüber hinaus ?

Die Kosten sind transparent.

Vor der Erteilung des Mandats
informieren wir Sie über die zu erwartenden Kosten und für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird vorab eine Prozeßkostenrisikoanalyse erstellt.

Gesetzliche Grundlage für die Rechtsanwaltsgebühren ist das Rechtsanwaltsvergütungs-
gesetz (RVG). 

Nähere Einzelheiten und allgemeine Hinweise zu den möglichen Kosten finden sie hier.
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Und wenn ich kein Geld für einen Rechtsanwalt habe ?

Wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, um einen Rechtsanwalt zu bezahlen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Beratungshilfe.

Mit einer Verdienstbescheinigung und dem Mietvertrag stellt das zuständige Amtsgericht Ihnen dann einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe aus. Sie müssen in diesem Fall kein Geld zahlen.  
Das Formular für die Beratungshilfe finden Sie als .pdf-Datei hier.

Gegebenenfalls kommt auch die Beantragung von Prozesskostenhilfe in Betracht; nähere Informationen hierzu können Sie hier lesen.
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Weitergehende Beratung / Erstellung von Gutachten

Für die Beratung und die Erstellung von Rechtsgutachten schreibt das Gesetz keine konkreten Gebühren mehr vor.
Das ermöglicht es, mit Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen, die sich an den besonderen Umständen des Falles orientiert.

Für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen sieht das Gesetz Gebühren vor, die sich am Wert der Sache (Streitgegenstand) bemessen.

Im Arbeitsrecht und im Verwaltungsrecht gibt es Besonderheiten, die wir gerne vorab mit Ihnen klären.
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Im Vordergrund

Im Vordergrund stehen in jedem Fall Ihre Interessen.

Gemeinsam mit Ihnen wird die Sach- und Rechtslage analysiert und die jeweils auch unter Kostengesichtspunkten geeignetste Vorgehensweise gewählt.

Gerne informieren wir Sie näher.
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